24/7 Notfalltelefon +49 151 27121316 kanzlei@schaefer-recht.com

Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Wenn das Finanzamt prüft kann es schnell gefährlich werden. Stellen die Prüfer Fehler in der Steuererklärung fest kann der Verdacht der Steuerhinterziehung vorliegen. Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand. Ist der Steuerpflichtige dem Verdacht der Steuerhinterziehung ausgesetzt so drohen ihm bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe. Eine professionelle Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist dabei unerlässlich.

Tatbestand der Steuerhinterziehung

Gem. § 370 Abs.1 AO macht sich derjenige strafbar wer gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt. Steuern sind dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.

Ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt droht dem Steuerpflichtigen eine Geld-, oder Freiheitsstrafe.

Ermittlungen des Finanzamts

Hat das Finanzamt den Verdacht der Steuerhinterziehung erfolgen aufwendige Ermittlungen. Diese führt die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts oder die Staatsanwaltschaft. In beiden Fällen ist es möglich, dass die Steuerfahndung zur Ermittlungshilfe hinzugezogen wird. Dann sind Durchsuchungsmaßnahmen in Firmenräumen und Wohnhäusern möglich. Reputationsschäden drohen.

Frühzeitige anwaltliche Beratung

Bei einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung empfiehlt es sich frühzeitig einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Wichtig ist hierbei, dass der Rechtsanwalt neben strafrechtlichen Kenntnissen auch steuerliches Verständnis hat. Denn der Verteidiger muss nicht nur strafprozessual beraten, sondern auch den steuerlichen Vorwurf verstehen.

Nur so ist eine angemessene und erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung möglich. 

Verteidigung gegen Vorwurf der Steuerhinterziehung

Der Rechtsanwalt muss zunächst klären, wie konkret der Vorwurf der Steuerhinterziehung lautet. Dazu beantragt der Verteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Anhand der dortigen Beweislage erarbeitet er zusammen mit seinem Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Handlungsoptionen sind Besprechungen mit den Ermittlungsbehörden über eine mögliche Einigung (z.B. in Form einer tatsächlichen Verständigung), Schriftsätze an das Finanzamt und / oder an die Staatsanwaltschaft in denen dem Vorwurf der Steuerhinterziehung widersprochen wird, das Stellen von Beweisanträgen zur Entlastung des Mandanten.

Der Rechtsanwalt sollte sämtliche Chancen der Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren wahrnehmen. Diese liegen im Angriff gegen den materiell-rechtlichen Steueranspruch (z.B. durch Einlegen eines Einspruchs). Aber auch in Geltendmachung strafprozessualer Rechte und Möglichkeiten. Nicht selten kommt es darauf an Beweisverwertungsverbote im Steuerstrafverfahren zu erkennen.

Am Ende ist das Ziel jeder Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung zweierlei: Den Steueranspruch gegen den Mandanten so niedrig wie möglich zu halten, bestenfalls den Steueranspruch zu beseitigen. Und zudem den steuerstrafrechtlichen Vorwurf ausräumen. Ist dies nicht möglich sollte im Interesse des Mandanten versucht werden eine strafrechtliche Sanktion zu verhandeln, die den Mandanten nicht unmittelbar belastet (wie zum Beispiel eine Eintragung ins Bundeszentralregister). Hier ist im Steuerstrafverfahren immer an eine Einstellung gegen Geldauflage zu denken.

Bei Problemen mit der Steuerfahndung – insbesondere der Steuerfahndung Karlsruhe, Steuerfahndung Mannheim, Steuerfahndung Heilbronn, Steuerfahndung Pforzheim, Steuerfahndung Stuttgart, Steuerfahndung Freiburg, Steuerfahndung Ulm, Steuerfahndung Reutlingen, Steuerfahndung Schwäbisch Gmünd oder auch der Steuerfahndung Konstanz, helfe ich Ihnen als ehemaliger Sachgebietsleiter der Steuerfahndung Baden-Württemberg gern.