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Steuerstreit. Steuerstrafrecht. Strafrecht.

KOMPETENZEN

Die Kernkompetenz der Kanzlei Schäfer ist der Steuerstreit und das Steuerstrafrecht. Rechtsanwalt Stefan Schäfer arbeitet seit über zehn Jahren ausschließlich in diesen Rechtsmaterien. Und dabei in unterschiedlichen Bereichen: Als Rechtsanwalt in einer hochspezialisierten Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtsboutique. Leiter einer Steuerfahndung. Leiter einer Straf- und Bußgeldsachenstelle. Rechtanwalt im Steuerstrafrecht bei einer Big-Four-Gesellschaft. Und seit Jahren als Hochschuldozent im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Aus diesem Grund verfügt die Kanzlei Schäfer über Spezialwissen. Verfügt über Erfahrung. Streit mit Ermittlungsbehörden ist ein Problem. Wir helfen dieses Problem mit unserem Spezialwissen und unserer Erfahrung zu lösen. Mit Einsatz. Mit Beharrlichkeit. Im Umgang und Ton stets freundlich. In der Sache aber hart und wenn es sein muss über mehrere Instanzen. Damit sich unsere Mandanten wieder um sich kümmern können. Und um Ihre Arbeit.

Steuerstreit

Die Kanzlei Schäfer berät und vertritt ihre Mandanten in allen Steuerstreitverfahren. Steuerrecht wird immer komplizierter. Immer komplexer. Streitigkeiten mit dem Finanzamt nehmen zu. Oft drohen aus dem Steuerstreit – insbesondere mit der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung – wirtschaftlich existenzielle Bedrohungen. Die Kanzlei Schäfer kommt im Steuerstreit ins Spiel, „wenn es brennt“. Dabei verstehen wir uns als Interessenvertreter unserer Mandanten und als Partner des Steuerberaters. Uns ist hierbei nicht nur die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit und ständige Kommunikation mit unserem Mandanten, sondern auch mit dessen Steuerberater wichtig. Nur so erzielen wir im Team sehr gute steuerliche Ergebnisse.

Unsere Spezialgebiete im Steuerstreit:

  • Steuerfahndungsprüfung
  • Betriebsprüfung
  • Einspruchs- bzw. Rechtsbehelfsverfahren
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung und Vollstreckungsaufschub
  • Finanzgerichtsverfahren

Zudem berät die Kanzlei Schäfer in zollrechtlichen Fragestellungen.

Steuerstrafrecht

Die Kanzlei Schäfer verteidigt jedwede Vorwürfe der Steuerhinterziehung. Wir kennen uns durch unsere Erfahrung beim Vorwurf der Verkürzung von Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Schenkung- und Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, aber auch bei weniger geläufigen Steuern, wie zum Beispiel der Bauabzugsteuer bestens aus. Dabei ist im Steuerstrafrecht die Kenntnis über die Verzahnung zwischen dem materiellen Steuerrecht der Einzelsteuergesetze, den Vorschriften des Steuerverfahrensrecht in der Abgabenordnung und den strafprozessualen Vorschriften der Strafprozessordnung für eine erfolgreiche Strafverteidigung unabdingbar. Wir wissen aufgrund unserer Erfahrung, welcher Rechtsbereich wann und mit welcher Intensität zum Wohl unserer Mandanten in dem Verfahren akzentuiert werden muss.

Unsere Spezialgebiete im Steuerstrafrecht:

  • Verteidigung gegen sämtliche steuerstrafrechtliche Vorwürfe der Straf- und Bußgeldsachenstelle, der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft. Wir vertreten unsere Mandanten hierbei in allen Verfahrensstadien: Im Ermittlungsverfahren. Im Strafbefehlsverfahren. Im Strafgerichtsverfahren vor dem Amts- oder Landgericht. Und zuletzt bei einer möglichen Revision beim Bundesgericht.
  • Verteidigung gegen Vorwürfe der leichtfertigen Steuerverkürzung im Bußgeldverfahren.
  • Beratung und Vertretung von Offenlegung von steuerlich erheblichen Tatsachen. Wir vertreten hierbei unsere Mandanten sowohl bei der Anzeige gem. § 153 AO als auch bei der sog. Selbstanzeige gem. § 371 AO.
  • Verteidigung gegen sämtliche zollstrafrechtliche Vorwürfe.

In diesen Rechtsgebieten ist die Kanzlei Spezialist der Individualverteidigung. Aber auch der Unternehmensvertretung. Wir begleiten Durchsuchungsmaßnahmen von Wohnhäusern und Firmen. Wir beraten Unternehmen präventiv, um Delikte aus dem Unternehmen heraus zu vermeiden. Compliance. Der Zeugenbeistand rundet unser Portfolio ab.

Strafrecht

In auserwählten Fällen verteidigen wir auch andere strafrechtliche Vorwürfe. Insbesondere Vorwürfe des sog. Wirtschaftsstrafrechts.

Unsere Spezialgebiete im Wirtschaftsstrafrecht: 

  • Betrug gem. § 263 StGB
  • Subventionsbetrug gem. § 264 StGB
  • Kapitalanlagebetrug gem. 264 a StGB
  • Untreue gem. § 266 StGB
  • Korruptionsdelikte: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung
  • Insolvenzstraftaten, insbesondere Insolvenzverschleppung gem. § 15 a Abs. 4 InsO und Bankrott gem. §§ 283 ff. StGB