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22. IWW Kongress Steuerstrafrecht Düsseldorf

 

Mit gleich zwei Vorträgen zu den Themen „ Steuerhinterziehung durch Covid-19“ und „Schwarzarbeit und Lohnsteuerhinterziehung“ war die Kanzlei SCHÄFER. I RECHT durch Rechtsanwalt Stefan Schäfer beim diesjährigen IWW Kongress in Düsseldorf vertreten.

Unter besonderen Umständen und entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen waren wichtige Vertreter des Steuerrechts (u.a. BGH-Richter, Oberstaatsanwälte und Rechtsanwälte) versammelt um aktuelle Rechtsfelder des Steuerstrafrechts zu beleuchten.

Die Corona Pandemie belastet alle Menschen. In allen Lebensbereichen. Auch die deutsche Wirtschaft ist davon betroffen. Die Politik versucht durch verschiedene Maßnahmen diesem Problem gegenzusteuern.

Dazu gehören die sogenannten „steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus.“ Gewährte Steuererleichterungen können jedoch strafrechtliches Potential bergen. Sofern die gestellten Anträge fehlerhafte Angaben beinhalten und sich der Tatbestand der Steuerhinterziehung ergibt.

Situation aktuell: Es gibt (wohl) eine Vielzahl von Anträgen, bei denen die unmittelbare Betroffenheit durch Covid-19 für das Unternehmen – zumindest aus heutiger Sicht – unzutreffend ist.

Achtung. Bei nachträglicher Erkenntnis über unrichtige oder unvollständige Angaben bei den Anträgen, besteht die unverzügliche Berichtigungspflicht gegenüber dem Finanzamt.