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SCHÄFER.RECHT informiert: Datenkauf aus Dubai löst Steuerstrafverfahren aus

Im Kampf gegen Steuerbetrug ließ Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Juni 2021 das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Steuerdaten aus Dubai erwerben.

Der Minister betonte hierbei, „es geht darum, mögliche Steuerstraftaten aufzudecken. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Da gibt es kein Pardon.“
Die Kosten des Kaufes liegen laut der Zeitschrift DER SPIEGEL bei ca. zwei Millionen Euro.

Die Daten werden zur Prüfung an die jeweiligen obersten Finanzbehörden der Länder zugeordnet. Diese entscheiden, ob ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung vorliegt und ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Mit den neu erworbenen Daten aus Dubai sollen Steuerstraftaten aufgedeckt werden. Eine Steuerstraftat liegt beispielsweise dann vor, wenn Steuerpflichtige die im Golfemirat über Grundstücke und Immobilien verfügen und die Mieterträge nicht in Deutschland versteuern. Gleiches gilt für im Golfemirat erzielte Kapitalerträge.

Es ist davon auszugehen, dass die Ermittlungsbehörden die erworbenen Daten akribisch auswerten und die Straftaten konsequent verfolgen. Tiefgreifende Ermittlungsmaßnahmen, wie Hausdurchsuchungen, werden keine Seltenheit sein.

Um dies zu vermeiden können Steuerpflichtige den „Weg zurück in die Legalität“ durch eine sog. Selbstanzeige wählen. Hierbei erklärt der Steuerpflichtige die steuerlich relevanten Sachverhalte gegenüber der Finanzverwaltung nach und entrichtet die hierauf entfallenden Steuern und Zinsen. Die Selbstanzeige ist häufig ein Instrument um die steuerliche Verfehlung schmerz- und geräuschlos zu reparieren.

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