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SCHÄFER.RECHT definiert sich.

SCHÄFER.RECHT definiert sich. Nun auch als Partner von Strafrechtskollegen. 

SCHÄFER.RECHT definiert sich.  Noch genauer. Noch präziser. Der Leitfaden und Anspruch unserer Kanzlei: Wir lösen Probleme. Im Steuerrecht. Im Strafrecht. Und ohne unnötige Schnörkel. Dieser Ansatz findet bei den Mandanten und Steuerberatern hohen Zuspruch. SCHÄFER.RECHT konzentriert sich daher kurz vor dem einjährigen Jubiläum ausschließlich auf sein Spezialgebiet: Steuerstrafrecht. Steuerstreit. Steuer-Compliance. Das erweitert unser Spektrum an Partnerschaften: Wir sind nicht mehr nur Partner von Steuerberatern. Von Wirtschaftsprüfern. Von Zivilrechtskollegen. Sondern auch von Kollegen aus dem klassischen (Wirtschafts-)Strafrecht. Wir unterstützen die strafrechtlichen Kollegen entweder direkt im Mandat oder mit einer Beratung im Hintergrund. Als Partner im Steuer(straf-)recht. Diese thematische Verschlankung nahmen wir zum Anlass neuer Visitenkarten. Auch hier gilt: Die Konzentration und Reduzierung auf das Wesentliche. Eben SCHÄFER.RECHT. Noch genauer. Noch präziser.