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Covid-19 – auch ein steuerliches Problem?

In seinem Aufsatz „Strafbarkeit durch unterlassene Berichtigung des Antrags auf steuerliche COVID-19-Hilfe“ in der führenden Fachzeitschrift Praxis Steuerstrafrecht (Ausgabe Februar 2021) erklärt Rechtsanwalt Stefan Schäfer das Risiko der Inanspruchnahme von steuerlichen Hilfen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Die Finanzbehörden gaben den Steuerpflichtigen großzügig die Möglichkeit steuerliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Auf Antrag gewährten die Finanzämter mehr oder weniger ungeprüft die Herabsetzung von Vorauszahlungen auf Einkommensteuer und Körperschaftsteuer und Stundungen von Steuerschulden.

Was viele Steuerpflichtige und Steuerberater nicht bedachten: Hier schlummern steuerstrafrechtliche Probleme. Waren die Anträge zur unmittelbaren (wirtschaftlichen) Betroffenheit der Steuerpflichtigen fehlerhaft, droht im Nachgang ein strafrechtlicher Vorwurf. Denn auch hier gelten die allgemeinen steuerstrafrechtlichen Spielregeln: Falsche Angaben gegenüber der Finanzbehörde und eine dadurch resultierende Steuerverkürzung bzw. ein erlangter steuerlicher Vorteil erfüllt den objektiven Straftatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO.

Aber es wird noch gefährlicher: In den Strafsachenstellen wird offensiv die Meinung vertreten, dass in Fällen in denen die Angaben in den Anträgen stimmten und die wirtschaftlichen Verhältnisse sich erst im Nachgang positiv änderten sich für den Steuerpflichtigen eine Berichtigungspflicht gegenüber dem Finanzamt ergibt. Kommt der Steuerpflichtige dieser Berichtigung nicht unverzüglich nach steht er ebenfalls im Fokus der Staatsanwaltschaft des Finanzamts.

Ergeben sich hierzu Probleme ist anwaltlicher Rat unabdingbar. Rechtsanwalt Stefan Schäfer von der Kanzlei SCHÄFER.RECHT löst als ehemaliger Leiter der Steuerfahndung (Steuerpolizei) und Straf- und Bußgeldsachenstelle (Steuerstaatsanwaltschaft) Probleme in diesen steuerstrafrechtlichen Rechtsgebieten. Kompetent. Unkompliziert. Professionell.

Getreu dem Kanzlei Motto: Wir lösen Probleme. Aus der Region. Für die Region. Und darüber hinaus.